Brandschutzordnungen

Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen

Planung und Umsetzung

Sie benötigen für Ihre Firma eine Brandschutzordnung? Gerne erstellen wir die Teile A, B und C der Brandschutzordnung für Sie.
Brandschutzordnung (Teil A, B und C)

Zusammengefasst, enthält eine Brandschutzordnung Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder eines Unternehmens in Bezug auf einen Brandfall sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Bränden - den vorbeugenden Brandschutz. 

Diese ist an die Gegebenheiten des Gebäudes und die Verfahrensabläufe im Betrieb anzupassen, daher gibt es keine allgemein gültigen Vorlagen. Speziell berücksichtigt werden hierbei besondere Anforderungen, beispielsweise aus dem Brandschutzkonzept oder dem Baugenehmigungsverfahren.

Die Brandschutzordnung muss stets aktuell gehalten werden und dementsprechend an Nutzungsänderungen oder Umbauten angepasst werden. Eine Überprüfung der Brandschutzordnung muss alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person durchgeführt werden.

Ist die Brandschutzordnung bauaufsichtlich gefordert, so sollte diese spätestens in Kraft treten, wenn die Betriebsgenehmigung aufgestellt wird. 

Kurz Erklärt:

Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet.

Der Teil A richtet sich an alle Personen (Mitarbeiter und Besucher) welche sich in dem betroffenen Gebäude aufhalten. Dieser Forderung wird man durch den Aushang "Verhalten im Brandfall" an geeigneten Stellen gerecht. 

Der Teil B gilt für die Mitarbeiter im Unternehmen. Er besteht aus dem "Verhalten im Brandfall" und den Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Die Mitarbeiter sind in der jährlichen Brandschutzunterweisung über diese Maßnahmen zu unterweisen.

Der Teil C spricht die Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben an. Es wird die Struktur der Brandschutzorganisation aufgeführt und  er enthält Handlungsanweisungen für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer.

Die Teile B und C sind den Mitarbeitern schriftlich auszuhändigen und sollten gegengezeichnet werden.
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