1. Die im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahr.
Eine erste Orientierung ist der Anhang 2 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Dieser teilt Unternehmen nach Ihrer Gefährdung in Betreuungsgruppen ein.
Betreuungsgruppe 1: hohe Gefährdung
Betreuungsgruppe 2: mittlere Gefährdung
Betreuungsgruppe 3: niedrige Gefährdung
Wichtig: Die Eingruppierung erfolgt nach dem Betriebszweck und nicht nach der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit.
2. Anzahl der Beschäftigten
Einen Anhaltspunkt gibt folgende Liste der Berufsgenossenschaft:
Betreuungsgruppe 1:
1. Sicherheitsbeauftragter ab 21 Mitarbeitern
2. Sicherheitsbeauftragter ab 51 Mitarbeitern
3. Sicherheitsbeauftragter ab 101 Mitarbeitern
4. Sicherheitsbeauftragter ab 201 Mitarbeitern
Je weitere 125 Mitarbeiter ein zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter
Betreuungsgruppe 2:
1. Sicherheitsbeauftragter ab 21 Mitarbeitern
2. Sicherheitsbeauftragter ab 51 Mitarbeitern
3. Sicherheitsbeauftragter ab 151 Mitarbeitern
4. Sicherheitsbeauftragter ab 301 Mitarbeitern
Je weitere 150 Mitarbeiter ein zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter
Betreuungsgruppe 3:
1. Sicherheitsbeauftragter ab 21 Mitarbeitern
2. Sicherheitsbeauftragter ab 51 Mitarbeitern
3. Sicherheitsbeauftragter ab 251 Mitarbeitern
4. Sicherheitsbeauftragter ab 501 Mitarbeitern
Je weitere 350 Mitarbeiter ein zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter
3. Die räumliche Nähe zu den Beschäftigten
Dies bedeutet, dass der Sicherheitsbeauftragte als Ansprechpartner erreichbar sein sollte. Nur so kann die Situation in der Arbeitsstätte eingeschätzt werden.
4. Die zeitliche Nähe zu den Beschäftigten
Der Sicherheitsbeauftragte sollte (speziell bei Schichtarbeit) für die Mitarbeiter erreichbar sein. Bei Schichtarbeit ist dies meist nur durch die Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter möglich.
5. Die fachliche Nähe zu den Beschäftigten
Der Sicherheitsbeauftragte sollte Gefährdungen in den Arbeitsbereichen kennen und einschätzen können. Dies kann nur durch eine gewisse Erfahrung sichergestellt werden. Daher ist bei der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten darauf zu achten, dass diese den Arbeitsbereich kennen.