Im Bereich von Baustellen stellt sich für Unternehmen oft die Frage, ob Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein müssen und welche Anforderungen an die Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen gestellt werden.
Laut den geltenden Rechtsvorschriften gelten die Anforderungen in diesem Bereich nur für stationäre Baustelleneinrichtungen, wie beispielsweise Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten.
Werden jedoch feuergefährliche Arbeiten ausgeführt wie Flammarbeiten, Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Oberflächenbehandlung, Lackierarbeiten oder ähnliches, müssen die Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss zwingend eine theoretische und eine praktische Ausbildung an Feuerlöscheinrichtungen beinhalten.
Die DGUV schreibt die Ausbildungsinhalte in der Information 205-023 nieder und umfassen folgende Themen:
- arbeits- und verfahrensbedingte Brandgefahren / Zündquellen
- Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Eignung von Löschmitteln
- Gefahren durch Brände, Rauch und Verbrennungsprodukte
- Handhabung und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und Grenzen der eignen Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
Die Ausbildung soll in Abständen von 3 bis 5 Jahren wiederholt werden. Kürzere Abstände sind dann zu wählen, wenn neue Arbeitsverfahren, Abläufe oder Gegebenheiten hinzukommen oder geändert werden oder sich die Brandgefährdungen ändern.
Wir bieten Ihnen diese Ausbildung unkompliziert und auf Ihr Unternehmen abgestimmt an, direkt bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten in Riedlingen.