Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind vielseitig:
- Erstellen der Brandschutzordnungen mit Teil A,B,C
- Mitwirken bei Beurteilungen von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei Betriebsanweisungen, bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts und behördlicher Anordnungen
- Beraten bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu,- Um- und Erweiterungsbauten sowie Nutzungenänderungen oder Beschaffungen
- Festlegen der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen sowie der Löschmittel
- Organisation von Räumungsübungen
- Kontrollieren von Flucht- und Rettungswegplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen und internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln
- Aus- und Fortbildung der Beschäftigten (Brandschutzunterweisung, Brandschutzhelfer, Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen)
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren von Sicherheitskennzeichnungen und Flucht- und Rettungswege
Interner Brandschutzbeauftragter oder externer Brandschutzbeauftragter?
Schnell stellt sich im Unternehmen die Frage, ob die Stelle eines Brandschutzbeauftragten intern oder extern vergeben werden soll. Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden.
- Lohnt es sich, eine Person aus dem Unternehmen extra zum Brandschutzbeauftragten ausbilden zu lassen?
- Bringt eine Person die geeigneten persönlichen Voraussetzungen wie z.B. Erfahrungen im vorbeugenden Brandschutz oder Durchsetzungsvermögen mit?
- Will ich diese Person teilweise aus Ihrem bisherigen Aufgabenfeld herauslösen?
- Lohnt es sich, für die Person den Lehrgang und die regelmäßigen Fortbildungen zu bezahlen?
Oder beauftragen Sie lieber eine externe Person, welche über die Erfahrungen und Kompetenzen verfügt und welche Sie nur bezahlen müssen, wenn sie Leistungen erbringt?
Diese Fragen müssen sie individuell für Ihr Unternehmen beantworten. Wenn sie zu dem Entschluss gekommen sind, die Stelle extern zu vergeben, sind wir gerne für Sie da.
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot und Sie können selbst entscheiden, welche Leistungen wir für Sie übernehmen sollen und welche sie selbst erledigen.