Dies gilt nicht nur für Betriebe, sondern auch für den privaten Haushalt. Um die Lebensdauer und die Funktion eines Feuerlöschers zu gewährleisten sollte die Betriebsbereitschaft regelmäßig überprüft werden.
Alle Bauteile werden auf ihre Funktion und den einwandfreien Zustand überprüft und bei Bedarf werden Verschleißteile oder defekte Bauteile ausgetauscht. Die Bauteile von Feuerlöschern sowie die enthaltenen Löschmittel, können im Laufe der Zeit unter den äußeren Einflüssen am Aufstellungsort (wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzungen, Erschütterung oder unsachgemäßer Behandlung) unbrauchbar werden.
Für den privaten Haushalt
gelten keine gesetzlichen Vorschriften den vorhandenen Feuerlöscher warten oder instandhalten zu lassen. Jedoch ist es auch hier für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ihres kleinen Lebensretters sinnvoll .
Im Betrieb
hingegen ist dies anders.
In den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten"- kurz ASR A 2.2 werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Hier wird gefordert, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle 2 Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Treten Mängel auf, müssen Feuerlöscher instand gesetzt werden. Welche Maßnahmen bei der Instandhaltung durch einen Sachkundigen durchzuführen sind, werden in der DIN 14406 Teil 4 beschrieben. Diese gilt für tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3.
Kommen Feuerlöscher nach §35 StVZO in Kraftomnibussen vor, so sind diese mit einer verkürzten Frist von 12 Monaten zur Inspektion fällig. In Fahrzeugen die Gefahrgüter gemäß der ADR Unterabschnitt 8.1.4.2 transportieren sind Feuerlöscher vorgeschrieben. In Kraftfahrzeugen, auf die beides nicht zutrifft, sind Feuerlöscher gesetzlich nicht gefordert, jedoch sinnvoll.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt im §16, dass zusätzlich zur Wartung der Feuerlöscher alle 5 Jahre eine innere Prüfung des Feuerlöschers und alle 10 Jahre eine Festigkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Die Festigkeitsprüfung darf je nach Inhalt des Feuerlöschers durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden.
Was wird bei der Wartung meines Feuerlöschers gemacht?
Der Bundesverband technischer Brandschutz e.V. hat ein allgemeines Merkblatt für die Wartung von Feuerlöschern erstellt, welches folgende Punkte umfasst:
-> Begutachtung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit
-> Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
-> Kontrolle von Armaturen, Schläuchen und Sicherungen
-> Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichVO
-> Prüfung des Schutzanstriches
-> Kontrolle von Kunstoffteilen, Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
-> Kontrolle der Menge des Lösch- und Treibmittels
-> Prüfung von Gewindeanschlüssen und des Löschmittels auf Verwendbarkeit
-> Kontrolle auf Korrosionsschäden
-> Prüfung der Dichtungen, ggf. Austausch
-> Herstellung der Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers
-> Dokumentation der ausgeführten Arbeiten
-> Anbringen eines Instandhaltungsnachweises
Der kalkulierte Zeitansatz liegt je nach Standort und Löschmittel bei etwa 15 - 20 Minuten je Feuerlöscher.